Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TAPPE CONSULTING AG, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld gegenüber Verbrauchern (§ 14 BGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle – auch fernmündlich (z.B. Skype, Zoom, Telefon) geschlossenen Verträge zwischen uns:

TAPPE CONSULTING AG, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen und den jeweiligen Vertragsbedingungen der mit unseren Kunden geschlossenen Verträge, gegebenenfalls unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) TAPPE CONSULTING AG bietet individuelle Analyse- und Beratungsdienstleistungen, sowie die Vermittlung von Versicherungsprodukten nach § 34d Abs. 1 GewO und auch §34h GewO im Bereich des Vermögensaufbaus, der Kapitalanlage und Mitarbeiter-Benefit-Konzepte an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. Die Buchung unserer Dienstleistungen erfolgt zumeist unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, ist darauf aber nicht beschränkt. Es erfolgt ausdrücklich keine rechtliche und/oder steuerliche Beratung.

(2) Wir sind berechtigt, unsere Dienstleistungen über Kommunikationskanäle wie Zoom, Facebook oder WhatsApp zu erbringen. Der Kunde hat die Teilnahme an diesen Kommunikationskanälen technisch sicherzustellen. Etwaige technische Beeinträchtigungen (z.B. langsame Internetverbindungsgeschwindigkeit, mangelhaftes Audio-/Videosignal) auf Seiten des Kunden gehen nicht zu unseren Lasten.

(3) Wir erklären ausdrücklich, dass wir nicht von einem Versicherungsunternehmen beauftragt sind bestimmte Beratung oder Produkte anzubieten.
Die TAPPE CONSULTING AG ist ausschließlich und allein im Interesse des Kunden tätig und erhält dafür von ihren Kunden individuell vereinbarte Honorare.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von TAPPE CONSULTING AG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch TAPPE CONSULTING AG, bleibt der Vergütungsanspruch von TAPPE CONSULTING AG unberührt. Darunter fällt insbesondere die Erteilung einer Maklervollmacht für die Vermittlung eines geeigneten Versicherungstarifes, sowie die zur Verfügungstellung von Vertragskopien bestehender Verträge und Geldanlagen. 

(5) In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Dienstleistungs-, und/oder Beratungs- oder Vermittlungs- oder Betreuungsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Die Tätigkeit der TAPPE CONSULTING AG hinsichtlich Information, Beratung und Auswahl bezüglich der vereinbarten Vermittlung von Versicherungsverträgen beschränkt sich auf Angebote / Produkte von Serviceversicherern und Risikoträgern, die sogenannte Honorartarife anbieten und die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, also deren Anträge, Vertragsbedingungen und Policen in deutscher Sprache erstellt werden und für die deutsches Recht gilt. Weitere Marktuntersuchungseinschränkungen können sich aus der gesetzlichen Erstinformationen ergeben. 

(7) Nach der erfolgreichen Vermittlung von Versicherungsprodukten schuldet die TAPPE CONSULTING AG keine weitergehende Beratung, diese kann allerdings durch gesonderten Vertrag zwischen den Parteien vereinbart werden kann. 

(8) Zuzahlungen in den Versicherungsvertrag, Beitragserhöhungen und Dynamiken, die auf einer unter aktiver Vermittlung der Honorarberater bewirkten Veränderung oder Ablösung des ursprünglichen Versicherungsvertragsverhältnisses beruhen, lösen ein neues Honorar aus.

(9) Der Kunde wird auf die Volatilität der Kapital- und Anlagemärkte hingewiesen. Etwaige Investitionen an den Kapitalmärkten erfolgen ausschließlich auf eigenes finanzielles Risiko des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass entsprechender Kapitaleinsatz unter Umständen zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen können.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren, in sozialen Netzwerken oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden erfolgt in der Regel schriftlich. Erfolgt der Vertragsschluss ausnahmsweise fernmündlich oder in Textform, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten. Findet der Vertragsschluss fernmündlich statt, können Sie Ihre Angaben uns gegenüber jederzeit durch einfache Mitteilung an ihren Gesprächspartner korrigieren.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. 

(4) Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Im Falle eines Videochats erfolgt unsere Annahmeerklärung unter Umständen bereits direkt im Gespräch mit Ihnen.

(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

(7) Der Angebots-/Vertragstext wird nach Vertragsschluss von uns nicht gespeichert werden und ist folglich auch nicht für den Kunden abrufbar. Ausnahmen gelten bei einem fernmündlich mittels Videochat zustande gekommenen Vertrags, sofern wir die Aufzeichnung speichern. Darüber informieren wir Sie gegebenenfalls separat. 

§ 4 Honorare, Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung

(1) Sämtliche Ihnen als Verbraucher mitgeteilte Honorare sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Unternehmer teilen wir Ihnen stets die Nettopreise mit. Versandkosten fallen nicht an. Einmalige Abschluss- und Beratungshonorare sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von TAPPE CONSULTING AG erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern.

Die Vergütung der Dienste von TAPPE CONSULTING AG ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von TAPPE CONSULTING AG ist anders lautend. Eine TAPPE CONSULTING AG erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde TAPPE CONSULTING AG nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von TAPPE CONSULTING AG überlassen. 

(4) Der Kunde erhält eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen (ggf. durch einen Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an TAPPE CONSULTING AG zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige darüber hinausgehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch TAPPE CONSULTING AG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei TAPPE CONSULTING AG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei TAPPE CONSULTING AG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TAPPE CONSULTING AG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber TAPPE CONSULTING AG in Verzug, ist TAPPE CONSULTING AG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. TAPPE CONSULTING AG wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

 

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von TAPPE CONSULTING AG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von TAPPE CONSULTING AG für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die TAPPE CONSULTING AG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an TAPPE CONSULTING AG über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die TAPPE CONSULTING AG hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unseren Webseiten veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet und wird bei Verstoß von uns verfolgt werden.

 

§ 8 Erfüllung

(1) TAPPE CONSULTING AG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. TAPPE CONSULTING AG ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass TAPPE CONSULTING AG bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird TAPPE CONSULTING AG innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft, über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist TAPPE CONSULTING AG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von TAPPE CONSULTING AG unberührt.

 

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf unsere Interessen Rücksicht nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über uns und unsere Dienstleistungen verbreiten. TAPPE CONSULTING AG ist berechtigt, abgegebene Bewertungen auf Webseiten und in anderen sozialen Medien für eigene Werbezwecken zur Verwenden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, auch dort die Interessen von uns zu wahren. Die TAPPE CONSULTING AG ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

 

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass TAPPE CONSULTING AG überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt TAPPE CONSULTING AG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

 

§ 11 Haftung

(1) TAPPE CONSULTING AG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TAPPE CONSULTING AG nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet TAPPE CONSULTING AG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Die TAPPE CONSULTING AG hält eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.500.000,00 € pro Schadensfall vor.

 

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Es gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3)  Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.  

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von TAPPE CONSULTING AG.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s ungültig, unwirksam oder undurchführbarsein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

AGB Stand: 24.10.2022 © Vervielfältigung verboten