(Auszug aus dem uns vorgelegten Vertragsangebot der Württembergischen PrivatRente Genius Vorsorge Chance, in dem wir die recherchierten Kosten ergänzt haben.)
Alpha-Kosten
Die Alpha-Kosten umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten des Vertrags. In der Regel werden diese innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre beziehungsweise über einen Zeitraum von 60 Monaten dem Vertragsguthaben entnommen. Je nach Vertriebsmodell fließen diese Kosten häufig vollständig als Provision an den jeweiligen Vermittler.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der sogenannten Bewertungssumme. Diese ergibt sich aus dem Jahresbeitrag multipliziert mit der Dauer der Beitragszahlung sowie gegebenenfalls einer vereinbarten Einmalzahlung. Bei besonders langen Laufzeiten begrenzen viele Versicherer die Berechnungsgrundlage auf 30 bis 50 Jahre.
Steigen die Beiträge im Laufe der Vertragsdauer – beispielsweise durch eine Dynamik oder freiwillige Beitragserhöhungen –, erhöht sich entsprechend auch die Bewertungssumme. Für den zusätzlichen Beitrag werden erneut Abschluss- und Vertriebskosten berechnet, da davon ausgegangen wird, dass dieser bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer investiert bleibt.
Auch spätere Zuzahlungen führen in den meisten Fällen erneut zu Alpha-Kosten, vergleichbar mit einer einmaligen Einzahlung.
Werden die Beiträge während der Tilgungsphase reduziert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt, entfallen lediglich die noch nicht berechneten Abschlusskosten. Bereits belastete Kosten werden hingegen nicht erstattet. Nach Ablauf der Tilgungszeit wurden sämtliche Abschlusskosten bereits vollständig verrechnet.
Für das geprüfte Vertragsangebot haben wir eine Bewertungssumme von 168.720,00 Euro sowie Alpha-Kosten von 2,5 Prozent ermittelt.
Berechnung:
370 Euro × 12 Monate = 4.440 Euro Jahresbeitrag
4.440 Euro × 38 Jahre = 168.720,00 Euro Bewertungssumme
168.720,00 Euro × 2,5 %
= 4.218,00 Euro Alpha-Kosten, verteilt auf 60 Monate.
(Ohne Berücksichtigung zukünftiger Beitragsänderungen oder Zuzahlungen.)
Beta-Kosten
Die Beta-Kosten gehören zu den laufenden Verwaltungskosten des Vertrags. Sie werden nach jeder Beitragszahlung direkt vom Vertragsguthaben abgezogen und richten sich nach der Höhe des jeweiligen Beitrags.
Viele Versicherer unterscheiden hierbei zwischen laufenden Beiträgen, Einmalzahlungen und späteren Zuzahlungen. Teilweise kommen Staffelmodelle zum Einsatz, wodurch sich die Höhe dieser Kosten im Verlauf der Vertragslaufzeit verändern kann.
Werden Beiträge reduziert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt, passen sich die Beta-Kosten grundsätzlich entsprechend an. Allerdings kann dies nachteilig sein, wenn in den ersten Jahren überdurchschnittlich hohe Verwaltungskosten berechnet wurden und der Kunde von später sinkenden Kostensätzen kaum noch profitiert.
Einige Versicherer reduzieren die Beta-Kosten zusätzlich durch Überschussbeteiligungen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Überschüsse jährlich neu festgelegt werden und nicht garantiert sind. Sie können deshalb jederzeit reduziert oder vollständig gestrichen werden.
Für das vorliegende Vertragsangebot haben wir Beta-Kosten in Höhe von 6,57 Prozent je Monatsbeitrag ermittelt.
Berechnung:
370 Euro × 6,57 %
= 24,31 Euro pro Monat
24,31 Euro × 12 Monate × 38 Jahre
= 11.085,36 Euro Beta-Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
(Ohne Berücksichtigung zukünftiger Beitragsänderungen oder Zuzahlungen.)
Gamma-Kosten
Gamma-Kosten zählen ebenfalls zu den Verwaltungskosten eines Versicherungsvertrags. Sie werden prozentual auf das jeweils vorhandene Vertragsguthaben berechnet und stellen insbesondere bei langen Laufzeiten häufig den größten Kostenblock dar.
Üblicherweise erfolgt die Berechnung einmal jährlich direkt aus dem Vertragsguthaben. Einige Versicherer rechnen diese Kosten jedoch monatlich ab, weshalb der jeweilige Abrechnungsmodus sorgfältig geprüft werden sollte.
Da das Vertragsguthaben durch laufende Beiträge, mögliche Dynamiken, Zuzahlungen und Wertentwicklungen kontinuierlich wächst, erhöht sich gleichzeitig auch die Berechnungsgrundlage für diese Kosten. Dadurch steigt häufig die absolute Kostenbelastung im Laufe der Vertragsdauer.
Je nach Versicherer können zudem unterschiedliche Gamma-Kostensätze für verschiedene Beitragsarten gelten.
Im vorliegenden Vertragsangebot konnten wir jährliche Gamma-Kosten von 0,26 Prozent auf das jeweilige Vertragsguthaben feststellen.
Da sich die zukünftige Entwicklung des Vertrags nicht exakt vorhersagen lässt, können auch die tatsächlich entstehenden Gamma-Kosten nur geschätzt werden. Unter der Annahme einer gleichbleibenden Vertragsentwicklung und unveränderter Überschussbeteiligungen ergibt sich in unserer finanzmathematischen Berechnung folgender Wert:
17.237,61 Euro Gamma-Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
(Ohne Berücksichtigung zukünftiger Beitragsänderungen oder Zuzahlungen.)
Kappa-Kosten
Auch Kappa-Kosten zählen zu den Verwaltungskosten eines Versicherungsvertrags. Sie werden häufig als sogenannte Stückkosten bezeichnet und unabhängig von Beitragshöhe oder Vertragsguthaben als fester jährlicher Betrag berechnet.
Nicht jeder Versicherer erhebt diese Kostenart.
Im vorliegenden Vertragsangebot der Württembergischen PrivatRente Genius Vorsorge Chance konnten wir keine Kappa-Kosten feststellen.