(Auszug aus dem uns vorgelegten Vertragsangebot der Barmenia BasisRente Invest, in dem wir die recherchierten Kosten in Rot hinzugefügt haben)
Alpha-Kosten
Hierbei handelt es sich um die Abschluss- und Vertriebskosten, welche in der Regel über die fünf Jahre (60 Monate Tilgungszeit) dem Vertragsguthaben entnommen werden. Diese werden je nach Vermittlertyp (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter etc.) bis zu 100 Prozent als Provision an den Vermittler ausgezahlt. Zur Berechnung wird dabei der Jahresbeitrag mit den Jahren der Beitragszahldauer multipliziert und gegebenenfalls eine anfängliche Zuzahlung addiert (die sogenannte Bewertungssumme). Bei besonders langen Vertragslaufzeiten werden bei der Berechnung der Bewertungssumme die Jahre begrenzt, je nach Versicherer 30 bis 50 Jahre.
Dynamische Anpassungen (zum Beispiel automatische fünf Prozent pro Jahr) und Beitragserhöhungen während der Vertragslaufzeit erhöhen die Bewertungssumme. In solch einem Fall wird bei der Berechnung der neuen Bewertungssumme davon ausgegangen, dass der Erhöhungsbetrag bis zum Ende der Beitragszahldauer investiert wird. Der zusätzliche durch die Beitragserhöhung entstehende Jahresbetrag wird hierbei mit den in der Zukunft liegenden Beitragsjahren multipliziert. Hierbei werden jedes Mal zum Zeitpunkt der Erhöhung erneute Abschluss- und Vertriebskosten berechnet.
Jede Zuzahlung während der Vertragsdauer löst ebenfalls erneute Abschluss- und Vertriebskosten aus – in der Regel wie bei einem Einmalbeitrag.
Bei vorzeitiger Beitragsreduzierung oder vollständiger Beitragsfreistellung innerhalb der Tilgungszeit werden Ihnen die noch ausstehenden Abschluss- und Vertriebskosten nicht weiter berechnet. Bereits berechnete Kosten werden Ihnen jedoch nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der Tilgungszeit findet keine Reduzierung mehr statt, da Ihnen die Abschluss- und Vertriebskosten bereits vollständig berechnet wurden.
In unserem Vertragsangebot der Barmenia BasisRente Invest haben wir eine Bewertungssumme von 115.440,00 Euro und Alpha-Kosten von 2,5 Prozent ermittelt.
370 Euro x 12 Monate = 4.440 Euro Jahresbeitrag x 26 Jahre Beitragszahldauer
115.440,00 Euro x 2,5 Prozent
= 2.886,00 Euro Alpha-Kosten verteilt auf 60 Monate
(Unberücksichtigt zukünftiger Beitragsänderungen oder Zuzahlungen)
Beta-Kosten
Die Höhe dieser Kosten hängt von den Beiträgen ab und wird einmalig unmittelbar nach jeder Beitragszahlung dem Vertragsguthaben entnommen. Diese Kostenart gehört zu den Verwaltungskosten eines Versicherungsvertrages. Viele Versicherer unterscheiden hier zwischen laufenden Beiträgen, einmaligen Anfangsinvestitionen und während der Vertragslaufzeit durchgeführte Zuzahlungen. Einige Versicherer verwenden für die Berechnung dieser Kostenart eine Staffel, welche oftmals dazu führt, dass die Beta-Kosten sich über die Vertragslaufzeit reduzieren.
Vorzeitige Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung führen dazu, dass die Beta-Kosten ab dem Zeitpunkt der Reduzierung angepasst werden. Nachteilig für Sie hierbei ist, wenn Ihnen aufgrund der Staffelberechnung in den ersten Jahren verhältnismäßig hohe Beta-Kosten berechnet werden und Sie als Kunde von der späteren Reduzierung nur teilweise oder gar nicht profitieren.
Einige Versicherer beteiligen Ihre Kunden an den Überschussbeteiligungen, wodurch die Beta-Kosten reduziert werden.
Achtung: Die Überschüsse werden jährlich neu festgelegt und sind nicht garantiert. Sie könnten also auch bereits nächstes Jahr für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages komplett entfallen!
In unserem Vertragsangebot der Barmenia BasisRente Invest haben wir bei jedem Monatsbeitrag von 370 Euro Beta-Kosten in Höhe von 6,5 Prozent ermittelt.
370 Euro x 6,5 Prozent = 24,05 Euro x 12 Monate x 26 Jahre Beitragszahldauer
= 7.503,60 Euro Beta-Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit
(Unberücksichtigt zukünftiger Beitragsänderungen oder Zuzahlungen)
Gamma-Kosten
Es handelt sich hierbei um einen prozentualen Kostensatz, welcher üblicherweise auf das zum jeweiligen Zeitpunkt gesamte Vertragsguthaben berechnet wird. Diese Kostenart verursacht in den meisten Verträgen bei langen Laufzeiten den größten Kostenblock. Auch sie gehören zu den Verwaltungskosten eines Versicherungsvertrages. Berechnet werden diese üblicherweise jährlich direkt aus dem Vertragsguthaben. Einige Anbieter weisen die Gamma-Kosten jedoch auch monatlich aus, so dass hier genau geprüft werden muss, welcher Abrechnungsrhythmus verwendet wird.
Laufende Beitragszahlungen, dynamische Anpassungen, Zuzahlungen und Verzinsung bilden über die Jahre eine immer höhere Berechnungsgrundlage. Der feste prozentuale Kostensatz bewirkt daher eine oftmals stark steigende Kostengröße, welche aus dem Vertragsguthaben berechnet wird. Auch hier setzen einige Versicherer für die unterschiedlichen Beitragsarten (zum Beispiel laufende Beitragszahlung oder Zuzahlungen etc.) unterschiedliche prozentuale Gamma-Kostensätze an.
In unserem Vertragsangebot der Barmenia BasisRente Invest konnten wir keine Gamma-Kosten ermitteln.
Kappa-Kosten
Hierbei handelt es sich ebenfalls um Verwaltungskosten, welche oftmals auch als Stückkosten bezeichnet werden. Diese werden ebenfalls direkt aus dem Vertragsguthaben entnommen. Allerdings berechnen nicht alle Versicherer diese Kostenart. Sofern sie also zum Tragen kommen, handelt es sich um einen festen jährlichen Betrag, unabhängig sämtlicher individueller Vertragsdetails.
In unserem Vertragsangebot der Barmenia BasisRente Invest haben wir jährliche Kappa-Kosten in Höhe von 36,00 Euro p.a. ermittelt.
36,00 Euro x 26 Jahre Beitragszahldauer
= 936,00 Euro Kappa-Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit